Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, die im Namen unserer Firma erfolgen. Abweichungen davon bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen, sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

Unsere Angebote sind freibleibend. Kaufverträge kommen erst durch eine Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden zustande. Nebenabreden und Änderungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen oder Muster sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Angeboten und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Erfüllungsort ist Gummersbach. Gerichtsstand ist, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das Amtsgericht Gummersbach.

2. Preise

Die Firma Odatec berechnet die am Tage des Versandes oder sonstiger Leistungserbringung geltenden Preise. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, sie schließen Verpackung, Fracht, Montage und sonstige Nebenkosten nicht ein. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.

Festpreise müssen schriftlich von uns als solche bezeichnet werden. Wir sind berechtigt eine Preisberichtigung vorzunehmen, wenn die Lieferung / Leistung erst vier Monate nach Bestellung fällig und zu erbringen ist oder die Lieferung / Leistung aufgrund eines Umstandes, den der Besteller zu vertreten hat, erst vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen kann.

Unbeschadet des vorstehenden Absatzes sind wir berechtigt, bei Importprodukten die bestätigten Preise um diejenigen Kosten zu erhöhen, die sich aus etwaigen, in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Tag der Lieferung eintretenden Änderungen der Wechselkurse, der Material – Zuschläge, der Zölle, der Ausgleichsabgaben oder sonstiger Fiskalbelastungen ergeben.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Lieferfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass schriftlich „fest“ vereinbart ist. Lieferungen und Leistungen erfolgen im Rahmen der Liefermöglichkeiten, wobei Teillieferungen zulässig sind. Der Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen.

Wird eine unverbindliche Lieferzeit um vier Wochen überschritten, so kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und dann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für bereits erbrachte Teilleistungen gilt das Rücktrittsrecht nur, wenn der Besteller den Wegfall des Interesses daran nachweist. Angemessen ist eine Frist von sechs Wochen bei inländischen und zehn Wochen bei ausländischen Produkten.

Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung unsererseits sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es wird nur der vorhersehbare / unmittelbare Schaden ersetzt.

Die Firma Odatec, Inhaber Uwe Anfang, ist berechtigt, andere als die bestellten Fabrikate dann zu liefern, wenn die technischen Spezifikationen gleich sind, oder nur geringfügig vom Bestellten abweichen, sofern der Preis gleich bleibt; dies insbesondere dann, wenn andernfalls Rechte gegen die Firma Odatec wegen Schlecht- oder Nichterfüllung hergeleitet werden können.

Die Firma Odatec wird im Falle eines unverschuldeten Unvermögens von einer Leistungspflicht frei, wenn es ihr dadurch unmöglich wird, die vereinbarte Lieferung oder Leistung auszuführen. Die Firma Odatec ist dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Abrufaufträge müssen vom Besteller spätestens zwölf Monate nach Auftragseingang voll abgerufen werden.

4. Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller für die Produktion notwendigen Unterlagen durch den Besteller. Bei Änderungswünschen wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

Wird durch unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, die trotz der normalerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, – gleich ob bei unserem Lieferanten oder unserem Betrieb – sowie bei Betriebsstörungen oder behördlichen Eingriffen uns die Erfüllung unserer Lieferpflicht nicht möglich, so verlängert sich die Lieferung um eine angemessene Zeit. Sollte die Lieferung durch solche Ereignisse unmöglich oder für uns unzumutbar werden, behalten wir uns vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Widerrufsrecht

Dem Kunden steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Schriftform oder Rücksendung der Ware an die unten angegebene Adresse von Odatec. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei:

– Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software bzw. Softwarelizenzen, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt wurden
– Verbrauchsmaterialien wie z.B. Tinte, Toner, Papier, Batterien, Datenträgern aller Art
– Waren die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (z.B. PC-Systeme)
– Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden

Warenrücksendungen müssen immer im Originalzustand mit unbeschädigter Original-/Verkaufspackung erfolgen. Bei Bestellungen bis zu einem Bestellwert von 40,00 € trägt der Kunde die Rücksendekosten. Für Warenrücksendungen die einen Bestellwert von 40,00 € übersteigen, übernimmt Odatec die Versandkosten. Die Versandkosten erhält der Kunde umgehend mit dem Kaufpreis unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte erstattet. Die Ware ist hierzu ordnungsgemäß zu verpacken und zu frankieren. UNFREI eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen. Rücksendekosten werden nur beim Einsatz der Deutschen Post übernommen. Die Kosten sind hierbei aufzuzeigen. Andere Verkehrsträger bedürfen der schriftlichen Genehmigung seitens Odatec.

Im Falle einer Rückerstattung werden Vorrauskassen, aus abrechnungstechnischen Gründen, nur auf das Konto des Kunden überwiesen. Bei allen anderen Zahlungsarten werden Rückerstattungen per Verrechnungsscheck ausgezahlt.

Wertminderungen aus bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Kunden zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich aus der Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Wertminderung der Ware bei bestimmungsgemässer Ingebrauchnahme empfiehlt Odatec, den Einbau einzelner Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchführen zu lassen.

Ersatzansprüche unsererseits bei Waren, die einem ständigen Preisverfall unterliegen (insbesondere bei: Speicherbausteinen, Prozessoren, Festplatten), behalten wir uns vor.

6. Rücktrittsrecht

Der Kunde hat das Recht, jederzeit bis zur Auslieferung der Bestellung, unbegründet vom Kauf zurückzutreten, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Rücktritt kann telefonisch unter (0 22 61) 92 10 47 oder per Email an info@odatec mit Angabe der Kundennummer bzw. des Namens und des Produktes erfolgen. Ist der Ausgleich der Rechnung bereits vorab erfolgt, erhält der Kunde den gezahlten Betrag zurückerstattet.

 7. Zahlungsweise

Rechnungen der Firma Odatec, Inhaber Uwe Anfang sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Bei Überweisungen gilt als Zahlung erst die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto der Firma Odatec. Die Firma Odatec behält sich das Recht vor, Warenlieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu tätigen.

Überschreitet der Besteller, auch bei vereinbarter Abzahlung oder Ratenzahlung die vereinbarte Frist, so kommt er ohne Mahnung gemäß § 284 Abs. BGB in Verzug. Die Firma Odatec ist berechtigt Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Spitzen-Refinanzierungs-Fazilitätssatz der Europäischen Währungs-Bank zu berechnen.

Alle Forderungen der Firma Odatec sind sofort fällig, wenn Umstände bekannt werden, die nach Ansicht der Firma Odatec geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern.

Die Firma Odatec ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu tätigen, auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Die Firma Odatec behält sich ferner das Recht vor, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen.

Die Firma Odatec ist berechtigt, die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Waren zu untersagen. Die Firma Odatec ist berechtigt, sämtliche eigenen Forderungen gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen, die ihm gleich aus welchen Gründen, zustehen.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma Odatec (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Dies gilt auch für Saldoforderungen, die der Firma Odatec, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen.

Der Eigentumsvorbehalt der Firma Odatec erstreckt sich auch auf eine durch Vermischung, Verarbeitung, Vermengung oder Befüllung entstehende neue Ware. Bleibt bei einer Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma Odatec im wertanteiligen Verhältnis Miteigentum.

Verkauft der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte, so gilt die Forderung gegen den Dritten als an

die Firma Odatec abgetreten. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen der Firma Odatec diese Abtretung seinem Abnehmer mitzuteilen und der Firma Odatec alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, welche die Firma Odatec zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigt.

Bei Zugriff eines Dritten in irgendeiner Form in den Eigentumsvorbehalt der Firma Odatec hat der Besteller dem Dritten das Recht der Firma Odatec anzuzeigen und der Firma Odatec dieses per Einschreiben mitzuteilen. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Der Besteller darf nur zum Weiterverkauf bestimmte Gegenstände verkaufen. Bei unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Vermietungen und Gebrauchsüberlassungen unzulässig.

9. Gewährleistung und Mängelrüge

Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Gebrauchte Ware wird als solche auf der Rechnung gekennzeichnet und mit einer Gewährleistung von 12 Monaten verkauft.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel zu untersuchen und diese binnen 14 Tagen per Einschreiben an die Firma Odatec zu rügen.

Jede Veränderung an der Ware durch den Besteller vor Anerkennung der Mängelrüge schließt die Mängelrüge aus. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Firma Odatec Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Erteilung einer Gutschrift. Erfolgt Ersatzlieferung so ist dieses als neuer Vertrag auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen der Firma Odatec anzusehen.

Der Besteller ist verpflichtet, die mangelhaft gelieferte Ware ordnungsgemäß und sorgfältig verpackt entsprechend den Anweisungen der Firma Odatec auf deren Kosten an diese zurückzusenden. Ergibt die Prüfung durch die Firma Odatec, dass beanstandete Mängel durch Unfall, falsche Anwendung, unvorschriftsmäßige Tests oder sonstige Fahrlässigkeit des Käufers verursacht wurde, ist die Firma Odatec berechtigt, dem Besteller eine Kostenpauschale in Höhe der durch die Prüfung entstandenen Kosten zu berechnen.

Wandlung und Minderung durch den Besteller sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Firma Odatec nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben.

Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, weil wir keinerlei Haftung für derartige Mängelfolgeschäden übernehmen. Schadensersatz aus Vertrag, wegen mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Firma Odatec wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

Die Gewährleistung entfällt bei passiven elektromechanischen Bauelementen mit dem Einbau sowie bei Verwendung der Ware entgegen der technischen Kennzeichnung.

Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt.

10. Haftung

Die Haftung der Firma Odatec richtet sich ausschließlich nach den in Punkt 9 getroffenen Vereinbarungen.

In allen Fällen, in denen die Haftung nicht ausgeschlossen ist, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluß voraussehbaren nach gewiesenen Schaden beschränkt, höchstens jedoch auf den Verkaufspreis auf den sich die Schadensersatzansprüche beziehen.

Diese Ansprüche verjähren sechs Monate nach Gefahrenübergang der Ware auf den Käufer.

11. Sonstige Bestimmungen

Bei rechtlicher Unwirksamkeit einer vereinbarten Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; Sie sind in diesem Falle sinngemäß zu ergänzen. Die Firma Odatec weist ihre Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) darauf hin, dass sämtliche Daten mit EDV verarbeitet und in eine Datei aufgenommen werden. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform.

Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Entegegennahme der Ware wird deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

Die Firma Odatec macht darauf aufmerksam, dass der Export von Produkten, welche dem Außenwirtschaftsgesetz bzw. amerikanischen und britischen Ausfuhr-, Kontroll- und Embargobestimmungen unterliegen, der Genehmigung der jeweiligen Behörde bedarf. Der Besteller ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

Oberberg Datentechnik
Inh. Uwe Anfang
Vollmerhauser Strasse 84

51645 Gummersbach